Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die cooltech swiss gmbh (im folgenden CT genannt) erbringt ihre Leistungen und Lieferungen in der Schweiz und in Liechtenstein auf Basis dieser Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen.

Entsprechen Teile oder einzelne Formulierungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht, nicht vollständig oder nicht mehr der geltenden Rechtslage, so bleiben die übrigen Teile in Ihrem Inhalt und in ihrer Gültigkeit hiervon unberührt. Ungültige Bestimmungen sind durch diejenige zwingende Gesetzesnorm zu ersetzen, welche dem Zweck der ungültigen Norm wirtschaftlich am nächsten kommt.

Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. CT behält sich das Recht vor, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern.

Allgemeine Geschäftsbedingungen gewerblicher Kunden finden keine Anwendung, auch dann nicht, wenn ein Kunde auf solche verweist.

CT kann ihre Forderungen an ein Factoring Unternehmen abtreten, oder ein Inkasso Unternehmen mit der Einziehung beauftragen. Der Kunde willigt insoweit in die Weitergabe seiner persönlichen Daten ein.

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann CT jederzeit qualifizierte Dritte beiziehen. Rechnungen sendet CT als E-Dokument (ESTV konform).

2. Werbung und Markenrechte

Angaben im Internet, in Prospekten oder anderen Medien sind unverbindlich. Angaben in technischen Unterlagen sind nur verbindlich insofern diese ausdrücklich zugesichert sind.

Die Rechte an allen Marken, Logos, Fotos und Texten im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen der CT im Internet, auf Werbeflächen, in Prospekten, oder ähnlichen Unterlagen liegen ausschliesslich bei CT und/oder ihren Lieferanten.

3. Tieftemperaturbehandlung

CT erbringt spezielle Leistungen im Bereich der Tieftemperaturbehandlung zur Veredelung von Produkten und Bauteilen im Kundenauftrag. Die Versicherung etwaiger Transportschäden oder Verluste obliegt dem Kunden.

CT geht bei den von Kunden gelieferten Produkten und Bauteilen von deren Mängelfreiheit und Tauglichkeit für die Tieftemperaturbehandlung aus. Für Stückzahlen und Gewichte sind die von CT bei der Eingangskontrolle ermittelten Werte massgebend.

Die Tieftemperaturbehandlung selber erfolgt bei der CoolTech -180 °C in A-6642 Stanzach. Hier erfolgt auch die Prüfung auf Eignung und/oder erkennbare Mängel. Eine weitergehende Pflicht zur Prüfung -insbesondere auf versteckte Mängel- besteht nicht.

Abweichungen zur Bestellung, erkannte Mängel oder Untauglichkeit werden dem Kunden umgehend gemeldet, damit dieser innerhalb angemessener Frist über das weitere Vorgehen entscheiden kann. 

Bei Unstimmigkeiten oder ausbleibender Rückmeldung behält CT sich das Recht vor vom Auftrag (5.) zurück-zutreten und die gelieferten Produkte und Bauteile unbearbeitet an den Kunden zurückzusenden.

CT informiert den Kunden zeitnah über Verzögerungen bei der Bearbeitung oder aufgrund anderer Umstände, die CT nicht zu vertreten hat. Der Kunde ist nicht berechtigt im Falle einer verspäteten Rücklieferung eine Verzugsentschädigung oder Rechnungskürzung geltend zu machen.

​Die Bearbeitungszeit beträgt 7-10 Tage (Mo-Fr). Verzögert sich die Bearbeitungszeit um mehr als 10 Tage, hat der Kunde das Recht vom Auftrag (5.) zurückzutreten. In diesem Fall sendet CT dem Kunden seine Produkte und Bauteile auf eigene Rechnung innert angemessener Frist zurück. Weitere Ansprüche an CT hat der Kunde nicht.

4. Offerten, Rechnungen und Eigentumsvorbehalt

Die in einer Offerte ausgewiesenen Preise verstehen sich als Festpreise zuzüglich der gesetzlichen MWST.

Rechnungen von CT sind innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Zahlt ein Kunde nicht wie vereinbart, so hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an den gesetzlichen Verzugszins zu entrichten.

CT bleibt Eigentümerin der von ihr gelieferten Ware, bis diese vollständig bezahlt ist. Zusätzlich entstehende Kosten gehen -geltendem Recht entsprechend- zu Lasten des Kunden.

5. Bestellung und Auftrag

CT nimmt Bestellungen von Kunden freibleibend entgegen. Ein verbindlicher Auftrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung (AB) einer Bestellung durch CT zustande. In der Auftragsbestätigung sind sämtliche Lieferungen und Leistungen erfasst. 

CT behält sich das Recht vor, fehlerhafte Mengen- und Gewichtsangaben bei vom Kunden gelieferten Produkten und Bauteilen (3.) nachträglich zu berechnen.

6. Lieferung und Annahme

Die Lieferung von Waren sowie die Rücksendung von Produkten und Bauteilen (3.) erfolgt durch Logistikpartner. Hierfür gelten deren allgemeine Geschäftsbedingungen. Versandkosten stellt CT pauschal in Rechnung.

Der Kunde hat Warenlieferungen von CT am Tag der Lieferung auf Vollständigkeit und Funktion zu überprüfen. Unterlässt der Kunde dies, gelten sämtliche auf dem Lieferschein aufgeführten Waren -allenfalls unter Vorbehalt verdeckter Mängel- als genehmigt.

Mängel, welche die Funktion und Sicherheit der gelieferten Ware nicht beeinträchtigen, beispielsweise Kratzer, berechtigen nicht zur Annahmeverweigerung. Nutzen und Gefahr gehen mit Annahme auf den Kunden über.

7. Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate, sie beginnt mit Annahme der gelieferten Ware.

CT ist unter Ausschluss des Wandlungs- und Minderungsanspruches, sowie dem Verzicht des Kunden auf weitere Schadenersatzansprüche, nur zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist verpflichtet.

Für ersetzte oder reparierte Teile beginnt die Gewährleistungsfrist neu zu laufen und dauert 12 Monate ab Ersatz oder Abschluss der Reparatur.

Von der Gewährleistung und Haftung durch CT ausgeschlossen sind Schäden, die nicht infolge schlechten Materials, oder fehlerhafter Konstruktion entstanden sind, wie beispielsweise Nichtbeachtung von Bedienungs- oder Gebrauchsanleitungen, oder von Betriebsvorschriften, falsche Lagerung, bauliche Veränderungen, Eingriffe durch nicht autorisierte Stellen, die Verwendung von anderen als Original-Ersatzteilen, sowie höherer Gewalt oder anderen Gründen, die CT nicht zu vertreten hat.

8. Produktesicherheitsgesetz

Entsteht im Laufe der Produktlebensdauer der gelieferten Ware aufgrund eines Produktfehlers eine aktuelle oder mögliche Gefahr für die Personensicherheit oder ein Gesundheitsrisiko, sind Kunden dazu verpflichtet, für deren Beseitigung wirksam mit CT oder einem von ihr Beauftragten zusammenzuarbeiten.

Gemäss geltendem Produktesicherheitsgesetz (PrSG) sind gewerbliche Kunden dazu verpflichtet eine vollständige Rückverfolgbarkeit von gelieferten Waren sicherzustellen. CT ist berechtigt diese Verpflichtung -bezogen auf ihre Lieferungen und Leistungen- mit geeigneten Mitteln zu überprüfen.

 9. Ausschluss weiterer Haftung

Kunden haben wegen Mängeln an Leistungen und Lieferungen von CT einzig die unter 3. & 7. ausdrücklich genannten Rechte. 

Darüber hinaus gehende Ansprüche von Kunden, insbesondere nicht ausdrücklich genannte Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung oder Rücktritt sind ausgeschlossen.

Kunden von CT haben in keinem Fall Anspruch auf den Ersatz von Schäden die nicht an Leistungen und Lieferungen von CT entstanden sind, wie beispielsweise der Verlust von Aufträgen, Produktionsausfall, Forderungen durch Dritte, entgangener Gewinn etc., sowie andere mittelbare oder unmittelbare Schäden.

Die zwingenden Bestimmungen des schweizerischen Produktehaftpflichtgesetzes (PrHG) bleiben vorbehalten.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar.

Gerichtsstand für gewerbliche Kunden ist Trogen AR. CT kann den Kunden auch vor den an seinem Sitz zuständigen Gerichten belangen.   

Reute AR im August 2024